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Keinen Respekt: Oberstes Berufungsgericht der Türkei
Tja, die Türkei und ihr Gerechtigkeitsverständnis… Die Ehefrau sagt, sie sei noch Jungfrau – der Mann will sich dennoch scheiden lassen, da er das Gegenteil behauptet. Das medizinische Gutachten spricht davon, daß die Frau recht hat - dem obersten Berufungsgericht ist das egal. Es gibt dem Ehemann recht. Tja, Schwanzträger unter sich… oder ist das schon islamische Rechtsauffassung?
Wenn das die Art des allgemeinen Rechtsverständnis ist, und die Türkei trotzdem EU-Mitglied werden will, dann lieber nicht. Es ist beleidigend, entwürdigend und gänzlich inakzeptabel, Frauen zu Menschen zweiter Klasse zu machen.
Respekt, Respekt BGH
Stefan Niggemeier hat einen schönen Beitrag zur Meinungsfreiheit unter “BGH erklärt Markwort die Pressefreiheit”. Es gibt also doch noch nachdenkliche Richter, die uns Menschen und den uns angemessenen Ausdruck der Freiheit ernst nehmen. Danke.





